Leichenhallengebühr

Ab 1.1.2010 sind für die Benützung der gemeindeeigenen Leichenhalle folgende Gebühren zu entrichten:

Für die Aufbahrung einer Leiche bis zu 3 Tagen € 50,00. Für jeden weiteren Tag € 20,00.
Die vorstehenden Gebühren ermäßigen sich auf die Hälfte, wenn es sich um die Leiche einer Person unter 15 Jahre handelt.

Für die Aufbahrung bzw. Aussegnung einer Urne sind pauschal € 20,00 zu entrichten.

Leichenhallengebührenverordnung 2009 (575 KB) - .PDF