Gemeinde St.Radegund in OÖ.
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Ab 1.1.2010 sind für die Benützung der gemeindeeigenen Leichenhalle folgende Gebühren zu entrichten:
Für die Aufbahrung einer Leiche bis zu 3 Tagen € 50,00. Für jeden weiteren Tag € 20,00.Die vorstehenden Gebühren ermäßigen sich auf die Hälfte, wenn es sich um die Leiche einer Person unter 15 Jahre handelt.
Für die Aufbahrung bzw. Aussegnung einer Urne sind pauschal € 20,00 zu entrichten.
Leichenhallengebührenverordnung 2009 (575 KB) - .PDF