Hundeabgabe

Die Hundeabgabe beträgt ab 1.1.2024  für jeden Hund € 60,00,  und für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, je Hund € 20,00  

 Das Oö. Hundehaltegesetz gilt seit 01.07.2003 mit einer Novelle aus dem Jahr 2022.

OÖ. Hundegesetz-Novelle 2022 gilt seit 01.09.2022

Wie bisher ist ein zwölf Wochen alter Hund binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu melden. Der Meldung sind anzuschließen:

  • der erforderliche Sachkundenachweis
  • der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht. (Die Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.) und
  • der Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank

Neu ist, dass Hundehalterinnen und Hundehalter ab 1. September 2022 auch Änderungen oder einen Wechsel bei der Haftpflichtversicherung binnen vier Wochen der Gemeinde bekannt geben müssen.

Außerdem kann die Gemeinde von der Hundehalterin oder vom Hundehalter einen Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung verlangen oder direkt beim Versicherungsunternehmen nachfragen, ob eine der Gemeinde gemeldete Haftpflichtversicherung aufrecht ist.

Diese Bestimmung tritt mit 1. September 2022 in Kraft. Es wird damit sichergestellt, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist, was der Verbesserung des Opferschutzes dient.

OÖ. Hundehaltegesetz-Novelle 2021

Die wichtigsten Bestimmungen, die ab 1. September 2021 gelten, werden hier zusammengefasst  19,45 KB)

Die allgemeine Sachkundeausbildung ist von der künftigen Hundehalterin oder vom künftigen Hundehalter vor Anschaffung eines Hundes zu absolvieren.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Gemeindeamt, Tel.: 20055, E-Mail: gemeinde@st-radegund.ooe.gv.at gerne zur Verfügung


Hundeabgabeverordnung 2022 (620 KB) - .PDF