Gemeinde St.Radegund in OÖ.
Startseite > Bürgerservice > Gebühren
Die Hundeabgabe beträgt ab 1.1.2024 für jeden Hund € 60,00, und für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, je Hund € 20,00
Das Oö. Hundehaltegesetz gilt seit 01.07.2003 mit einer Novelle aus dem Jahr 2022.
OÖ. Hundegesetz-Novelle 2022 gilt seit 01.09.2022
Wie bisher ist ein zwölf Wochen alter Hund binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu melden. Der Meldung sind anzuschließen:
Neu ist, dass Hundehalterinnen und Hundehalter ab 1. September 2022 auch Änderungen oder einen Wechsel bei der Haftpflichtversicherung binnen vier Wochen der Gemeinde bekannt geben müssen.
Außerdem kann die Gemeinde von der Hundehalterin oder vom Hundehalter einen Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung verlangen oder direkt beim Versicherungsunternehmen nachfragen, ob eine der Gemeinde gemeldete Haftpflichtversicherung aufrecht ist.
Diese Bestimmung tritt mit 1. September 2022 in Kraft. Es wird damit sichergestellt, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist, was der Verbesserung des Opferschutzes dient.
Die wichtigsten Bestimmungen, die ab 1. September 2021 gelten, werden hier zusammengefasst 19,45 KB)
Für weitere Fragen steht Ihnen das Gemeindeamt, Tel.: 20055, E-Mail: gemeinde@st-radegund.ooe.gv.at gerne zur Verfügung
Hundeabgabeverordnung 2022 (620 KB) - .PDF